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 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Aus diesem Grund hat sich der Bayerische Ministerrat am 15. März 2022 auch mit den weiteren Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern befasst. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.

  • Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
    • Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.
      Konkret gilt:
      • Ab Montag, 21. März entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer
        • in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie
        • in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung.
          Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.
      • Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden. 
      • Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Testungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
      • Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
      • Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
      • Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten
    • Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.

    • Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.

Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregierung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von HotSpot-Regelungen). Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

 

Hinweise für die Besuche von Erwachsenen (z.B. Eltern):

  • Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
  • Wenn nötig: Begleiten Sie ihr Kind maximal bis zum Zaun des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude. (gilt auch für die Abholung).
  • Melden Sie ihre Besuche an der Schule bitte möglichst vorher telefonisch an.
  • Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
  • Ein Test an der Schule ist für externe Personen nicht möglich! 

 

Bitte lesen Sie regelmäßig diese Seite, wir versuchen so schnell wie möglich immer aktuell zu bleiben und geben Sie diese Infos hier an andere Eltern weiter!

Thomas Müller

 


Aktuelle Informationen zur Lage in der Stadt Regensburg finden sie unter: https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/elterninfos


 

 

Allgemeine Information zu Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen in Englisch und weiteren Sprachen. / General information on teaching in Bavarian schools in English and other languages.

                                             

 

 Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Staatsministeriums für Unterrricht und Kultus..

 


 

 

Sonderpädagogisches Förderzentrum Regensburg an der Bajuwarenstraße
Bajuwarenstr. 16
93053 Regensburg
Tel. (0941) 507-2272
FAX (0941) 507-3279
E-Mail: sfz.bajuwaren@schulen.regensburg.de
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